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Rückgabe eines Mercedes leicht gemacht.

Erfahrungsberichte von Thomas Prause

E-Klasse Nr. 2 (gewandelt)

22.08.2003 Übergabe Neuwagen E 320 CDI AVANTGARDE

24.10.2003 Werkstatttermin: Winterreifen montieren, Heckscheibenheizung prüfen. Auch wenn möglicherweise kein Zusammenhang besteht, nach diesem Termin war der Sound im Auto ohne jeglichen Bass.

12.11.2003 Werkstatttermin: Soundsystem prüfen, keine Bässe mehr vorhanden.

12.11.2003 Abholung des Fahrzeuges, Erklärung durch den Werkstattmeister am selben Abend telefonisch: Selbstgebrannte CDs haben keinen guten Sound !! Ergebnis: keine Änderung am Auto.

13.11.2003 Klärungsversuch:
Vorführen unseres zweiten Mercedes, vergleichen der beiden Autos mit der Feststellung, dass mein Auto tatsächlich wesentlich schlechter als unser zweiter Wagen klingt. In diesem Punkt bestand bei der ersten Besprechung Einigkeit zwischen dem Verkäufer, einem Werkstattmeister und einem Mechaniker mit uns. Neben mir war noch mein Geschäftspartner anwesend. Es folgte eine Prüfung des Elektrikers, Ergebnis wie am Vortag, seiner Meinung nach alles ok! Zweite Prüfung durch einen Elektriker, selbe Meinung wie erster Elektriker. Heranziehen des zweiten Mercedes zum Vergleich. Aussage der Elektriker: Kombis klingen immer anders!

Vertagung des ganzen nach 2 Stunden Besprechung auf einen neuen Termin.

25.11.2003 Werkstatttermin: geplant war an diesem Tag ein Vergleich meines Fahrzeuges mit einem Werkswagen und Prüfung des Soundsystems. Der Wagen war eine Woche in der Niederlassung, gemacht wurde anscheinend nichts, Aussage Werkstattmeister: Sie haben die ReferenzCD eingelegt, alles ok!

01.12.2003 Abholung des Fahrzeuges, keine Änderung.

01.12.2003 Telefonat mit dem Verkäufer, ob weitere Diskussionen überhaupt Sinn machen, er verneinte, da sich der Hauptverantwortliche Werkstattmeister ähnlich desinteressiert zeigt wie bei meinem ersten Mercedes.

05.12.2003 Landgericht München I: Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

21.01.2004 Das Landgericht München I hat den Streitwert auf 1500 € festgelegt, da es davon ausgeht es ginge nur um den Austausch des defekten Soundsystems. Damit wurde die Sache ans Amtsgericht München verwiesen.

08.04.2004 Versuch einer aussergerichtlichen Einigung. Dazu Vergleich meines Fahrzeuges mit einem Werkswagen (was eigentlich ja schon am 25.11.03 geplant war). Es waren der Verkaufsleiter und der technische Leiter zu diesem Termin anwesend. Nach 5 Minuten des Vergleichs wurde der offensichtliche Fehler an meinem Fahrzeug mündlich bestätigt.

14.04.2004 Meinem Anwalt wird per Fax erklärt, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen möchte, jedoch die Entscheidung der Zentrale in Berlin abwarten muss. Neue Frist: 30.04.04

21.04.2004 Mercedes beantragt, die Frist zu verlängern. Neue Frist: 15.05.2004

11.05.2004 Per Fax erklärt die Anwältin von Mercedes meinem Anwalt, dass das Fahrzeug zurückgenommen wird und die Konditionen sind mit dem Verkäufer zu klären.

12.05.2004 Telefonisch erläutert der Verkäufer mir, dass er von Berlin folgendes Angebot vorliegen hat: 0,5% je 1000 KM Nutzungsentschädigung, 5% Zinsen. Da von den Gerichts- und Anwaltsgebühren keine Rede ist und der Verkäufer dies auch nicht bestätigen kann lehne ich dieses Angebot ab.

17.05.2004 Telefonat mit meinem Anwalt. Da Mercedes das Fahrzeug zurücknimmt stellen wir das Beweisverfahren ein und schlagen folgende Konditionen vor: 0,4% je 1000 KM Nutzungsentschädigung, 5% Zinsen und Übernahme aller Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Anwältin der Gegenseite signalisiert Entgegenkommen, muss aber die Entscheidung aus Berlin abwarten.

14.06.2004 Mercedes stimmt den Konditionen zu, 0,4% je 1000 KM und 5% Zinsen. Eine Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten lehnt Mercedes ab. Ich lehne das Angebot ab und kläre die weitere Vorgehensweise mit meinem Anwalt.

20.06.2004 Rückgabe des Fahrzeuges.

24.06.2004 Schriftliche Erinnerung der gegnerischen Anwältin an das Telefonat vom 17.05. und Hinweis auf die Rechtslage.

07.07.2004 Die gegnerische Anwältin ist der Meinung, dass Mercedes die Kosten nicht zu tragen hat, da ich Mercedes nicht "in Verzug" gesetzt hätte. Das heisst soviel wie, ich hätte nach dem offiziell zweiten (eigentlich dritten) Nachbesserungsversuch schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. In § 440 BGB steht ausdrücklich drin, dass genau dies nicht erforderlich ist und mehr als 2 Nachbesserungsversuche unzumutbar sind.

09.07.2004 Mercedes schickt mir kommentarlos 2 Gutschriften für die Anzahlung und für die gezahlten Raten.

12.07.2004 Mein Anwalt stellt seine Rechnung an Mercedes mit Fristsetzung 30.07.2004, danach reichen wir Klage ein.

23.07.2004 Die DaimlerChryslerBank schickt mir die Abrechnung wegen Rücktritt. Anzahlung und Leasingraten werden abzgl. 0,4% je 1000 KM Nutzungsgebühr erstattet. Von den vereinbarten Zinsen ist keine Rede.

30.07.2004 Die gegnerische Anwältin erklärt, dass meine Nachbesserungsversuche keine Nachbesserungsversuche waren und deshalb kommen auch die entsprechenden §§ nicht zur Anwendung. Im übrigen hätte nie ein Mangel am Fahrzeug bestanden und der Wagen wurde nur aus Kulanz zurückgenommen, weil ich einen neuen Wagen bestellt habe.

23.08.2004 Mein Anwalt reicht Klage auf Zahlung von 3980 € Anwaltsgebühren + 140 € Gerichtskosten + 600 € Zinsen beim Amtsgericht München ein.

15.09.2004 Das Amtsgericht München lädt am 24.11.2004 zur Verhandlung ein. Weitere Gerichtsgebühr: 363 €

01.10.2004 Mercedes beantragt wegen Zitat "starker Arbeitsüberlastung des Unterfertigten und alleinigen Sachbearbeiters" Verlängerung der Klageerwiderungsfrist bis 11.10.2004

08.10.2004 Mercedes beantragt Klageabweisung. Begründung: 1. Das Soundsystem stellt nur einen Wert von 1,13 % des Listenpreises dar und beeinflußt die technische Funktion des Fahrzeuges nicht. 2. Der beim Vergleich am 08.04.2004 festgestellte Mangel ist nur ein geringfügiger Unterschied und basiert auf "Modellverbesserungen" des Neuwagens. 3. Der Verkaufsleiter stimmt am 08.04.2004 einer Kulanzlösung zu, weil ich bereits einen Neuwagen (mein Mercedes Nr. 3) bestellt habe. Alle "Beweise" werden durch die Aussagen des Verkaufsleiters und des technischen Leiters vor Gericht gestützt. Zu Punkt 1: Seit 01.01.2002 (neues Schuldrecht) spielt es keine Rolle mehr, ob der Mangel erheblich ist. Zu Punkt 2: Es gab im betreffenden Zeitraum keine Verbesserungen am Soundsystem, sondern es wurde der Subwoofer eingespart!! Zu Punkt 3: Meinen Mercedes Nr. 3 habe ich unabhängig von dieser Sache hier am 28.04.2004 bestellt.

16.11.2004 Das Gericht verschiebt den ersten Termin aufgrund der Verhinderung des Richters vom 24.11.2004 auf den 02.03.2005

10.12.2004 Mercedes schreibt an das Gericht: 1. Selbst wenn das Soundsystem nicht funktioniert haben sollte, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung! 2. Weitere Mängel an meinem Wagen kann es schon allein deshalb nicht gegeben haben, weil Mercedes keine Protokolle darüber hat! 3. Der Kunde hat zwar am 08.04.04 keinen Neuwagen bestellt, aber er hat es gesagt. 4. Der Kunde will aus der Kulanzlösung noch zusätzlich Kapital schlagen. Zu Punkt 1: Ohne wenn und aber habe ich ein Recht auf eine mangelfreie Ware! Zu Punkt 2: Weitere Mängel wurden nicht mehr behoben, da die Wandlung bereits lief. Zu Punkt 3: Das ist zu 100% gelogen!! Zu Punkt 4: Ich kann kein zusätzliches Kapital aus der Sache schlagen, da es nur um echte Kosten des Anwaltes geht. Wir fordern das Gericht nun auf, endlich die benannten Zeugen zu vernehmen und vereidigen.

02.03.2005 Erster Verhandlungstag am AG München: Mercedes bleibt bei der Darstellung, dass aus Ihrer Sicht kein Anspruch meinerseits besteht. Der Richter empfiehlt sich zu einigen, ansonsten müsste das Beweisverfahren wieder eröffnet und alle Beteiligten persönlich vorgeladen werden. Der Richter lässt keinen Zweifel daran, dass Mercedes den Prozeß verlieren wird, sollten sich meine vorgelegten Beweise bestätigen und auch dass das Fahrzeug "verschwunden" ist wertet er nicht zu Gunsten von Mercedes. Nach kurzer Diskussion wird der folgende Vergleich "ausgerechnet": Ich zahle 331 €, Mercedes den kompletten Rest (Anwälte, Gericht und Zinsen).

03.03.2005 Ich stimme dem Vergleich zu, da es für mich wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wegen 331 € mindestens einen Tag bei Gericht zu verbringen. Ein Urteil wäre mir natürlich lieber gewesen, aber neben der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Prozesses hätte dieser auch leicht 2 Jahre dauern können.

Hinweis

Da es mittlerweile ohne meine Beteiligung in diversen Foren diskutiert wird hier noch der Hinweis, dass ich diesen Wagen nicht ausschließlich wegen dem Soundsystem gewandelt habe. Der Wagen hatte auch alle anderen Fehler in der Elektronik, die mit Baujahr 2003 meiner Erfahrung nach den Höhepunkt der Problemanzahl erreicht hatte. Allerdings habe ich hier nur dokumentiert, was ich von Mercedes schriftlich habe und was auch vor Gericht Thema war.

 

Rückgabe eines Mercedes leicht gemacht.