Erfahrungsberichte von Thomas Prause
E-Klasse Nr. 2 (gewandelt)
22.08.2003 Übergabe Neuwagen E 320 CDI AVANTGARDE
24.10.2003 Werkstatttermin: Winterreifen montieren,
Heckscheibenheizung prüfen. Auch wenn möglicherweise
kein Zusammenhang besteht, nach diesem Termin war der Sound
im Auto ohne jeglichen Bass.
12.11.2003 Werkstatttermin: Soundsystem prüfen,
keine Bässe mehr vorhanden.
12.11.2003 Abholung des Fahrzeuges, Erklärung
durch den Werkstattmeister am selben Abend telefonisch: Selbstgebrannte
CDs haben keinen guten Sound !! Ergebnis: keine Änderung
am Auto.
13.11.2003 Klärungsversuch:
Vorführen unseres zweiten Mercedes, vergleichen der beiden
Autos mit der Feststellung, dass mein Auto tatsächlich
wesentlich schlechter als unser zweiter Wagen klingt. In diesem
Punkt bestand bei der ersten Besprechung Einigkeit zwischen
dem Verkäufer, einem Werkstattmeister und einem Mechaniker
mit uns. Neben mir war noch mein Geschäftspartner anwesend.
Es folgte eine Prüfung des Elektrikers, Ergebnis wie
am Vortag, seiner Meinung nach alles ok! Zweite Prüfung
durch einen Elektriker, selbe Meinung wie erster Elektriker.
Heranziehen des zweiten Mercedes zum Vergleich. Aussage der
Elektriker: Kombis klingen immer anders!
Vertagung des ganzen nach 2 Stunden Besprechung auf einen
neuen Termin.
25.11.2003 Werkstatttermin: geplant war an diesem
Tag ein Vergleich meines Fahrzeuges mit einem Werkswagen und
Prüfung des Soundsystems. Der Wagen war eine Woche in
der Niederlassung, gemacht wurde anscheinend nichts, Aussage
Werkstattmeister: Sie haben die ReferenzCD eingelegt, alles
ok!
01.12.2003 Abholung des Fahrzeuges, keine Änderung.
01.12.2003 Telefonat mit dem Verkäufer, ob weitere
Diskussionen überhaupt Sinn machen, er verneinte, da
sich der Hauptverantwortliche Werkstattmeister ähnlich
desinteressiert zeigt wie bei meinem ersten Mercedes.
05.12.2003 Landgericht München I: Antrag auf
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
21.01.2004 Das Landgericht München I hat den
Streitwert auf 1500 € festgelegt, da es davon ausgeht
es ginge nur um den Austausch des defekten Soundsystems. Damit
wurde die Sache ans Amtsgericht München verwiesen.
08.04.2004 Versuch einer aussergerichtlichen Einigung.
Dazu Vergleich meines Fahrzeuges mit einem Werkswagen (was
eigentlich ja schon am 25.11.03 geplant war). Es waren der
Verkaufsleiter und der technische Leiter zu diesem Termin
anwesend. Nach 5 Minuten des Vergleichs wurde der offensichtliche
Fehler an meinem Fahrzeug mündlich bestätigt.
14.04.2004 Meinem Anwalt wird per Fax erklärt,
dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen möchte,
jedoch die Entscheidung der Zentrale in Berlin abwarten muss.
Neue Frist: 30.04.04
21.04.2004 Mercedes beantragt, die Frist zu verlängern.
Neue Frist: 15.05.2004
11.05.2004 Per Fax erklärt die Anwältin
von Mercedes meinem Anwalt, dass das Fahrzeug zurückgenommen
wird und die Konditionen sind mit dem Verkäufer zu klären.
12.05.2004 Telefonisch erläutert der Verkäufer
mir, dass er von Berlin folgendes Angebot vorliegen hat: 0,5%
je 1000 KM Nutzungsentschädigung, 5% Zinsen. Da von den
Gerichts- und Anwaltsgebühren keine Rede ist und der
Verkäufer dies auch nicht bestätigen kann lehne
ich dieses Angebot ab.
17.05.2004 Telefonat mit meinem Anwalt. Da Mercedes
das Fahrzeug zurücknimmt stellen wir das Beweisverfahren
ein und schlagen folgende Konditionen vor: 0,4% je 1000 KM
Nutzungsentschädigung, 5% Zinsen und Übernahme aller
Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Anwältin der
Gegenseite signalisiert Entgegenkommen, muss aber die Entscheidung
aus Berlin abwarten.
14.06.2004 Mercedes stimmt den Konditionen zu, 0,4%
je 1000 KM und 5% Zinsen. Eine Übernahme der Gerichts-
und Anwaltskosten lehnt Mercedes ab. Ich lehne das Angebot
ab und kläre die weitere Vorgehensweise mit meinem Anwalt.
20.06.2004 Rückgabe des Fahrzeuges.
24.06.2004 Schriftliche Erinnerung der gegnerischen
Anwältin an das Telefonat vom 17.05. und Hinweis auf
die Rechtslage.
07.07.2004 Die gegnerische Anwältin ist der Meinung,
dass Mercedes die Kosten nicht zu tragen hat, da ich Mercedes
nicht "in Verzug" gesetzt hätte. Das heisst
soviel wie, ich hätte nach dem offiziell zweiten (eigentlich
dritten) Nachbesserungsversuch schriftlich eine Frist zur
Nachbesserung setzen müssen. In § 440 BGB steht
ausdrücklich drin, dass genau dies nicht erforderlich
ist und mehr als 2 Nachbesserungsversuche unzumutbar sind.
09.07.2004 Mercedes schickt mir kommentarlos 2 Gutschriften
für die Anzahlung und für die gezahlten Raten.
12.07.2004 Mein Anwalt stellt seine Rechnung an Mercedes
mit Fristsetzung 30.07.2004, danach reichen wir Klage ein.
23.07.2004 Die DaimlerChryslerBank schickt mir die
Abrechnung wegen Rücktritt. Anzahlung und Leasingraten
werden abzgl. 0,4% je 1000 KM Nutzungsgebühr erstattet.
Von den vereinbarten Zinsen ist keine Rede.
30.07.2004 Die gegnerische Anwältin erklärt,
dass meine Nachbesserungsversuche keine Nachbesserungsversuche
waren und deshalb kommen auch die entsprechenden §§
nicht zur Anwendung. Im übrigen hätte nie ein Mangel
am Fahrzeug bestanden und der Wagen wurde nur aus Kulanz zurückgenommen,
weil ich einen neuen Wagen bestellt habe.
23.08.2004 Mein Anwalt reicht Klage auf Zahlung von
3980 € Anwaltsgebühren + 140 € Gerichtskosten
+ 600 € Zinsen beim Amtsgericht München ein.
15.09.2004 Das Amtsgericht München lädt
am 24.11.2004 zur Verhandlung ein. Weitere Gerichtsgebühr:
363 €
01.10.2004 Mercedes beantragt wegen Zitat "starker
Arbeitsüberlastung des Unterfertigten und alleinigen
Sachbearbeiters" Verlängerung der Klageerwiderungsfrist
bis 11.10.2004
08.10.2004 Mercedes beantragt Klageabweisung. Begründung:
1. Das Soundsystem stellt nur einen Wert von 1,13 % des Listenpreises
dar und beeinflußt die technische Funktion des Fahrzeuges
nicht. 2. Der beim Vergleich am 08.04.2004 festgestellte Mangel
ist nur ein geringfügiger Unterschied und basiert auf
"Modellverbesserungen" des Neuwagens. 3. Der Verkaufsleiter
stimmt am 08.04.2004 einer Kulanzlösung zu, weil ich
bereits einen Neuwagen (mein Mercedes Nr. 3) bestellt habe.
Alle "Beweise" werden durch die Aussagen des Verkaufsleiters
und des technischen Leiters vor Gericht gestützt. Zu
Punkt 1: Seit 01.01.2002 (neues Schuldrecht) spielt es keine
Rolle mehr, ob der Mangel erheblich ist. Zu Punkt 2: Es gab
im betreffenden Zeitraum keine Verbesserungen am Soundsystem,
sondern es wurde der Subwoofer eingespart!! Zu Punkt 3: Meinen
Mercedes Nr. 3 habe ich unabhängig von dieser Sache hier
am 28.04.2004 bestellt.
16.11.2004 Das Gericht verschiebt den ersten Termin
aufgrund der Verhinderung des Richters vom 24.11.2004 auf
den 02.03.2005
10.12.2004 Mercedes schreibt an das Gericht: 1. Selbst
wenn das Soundsystem nicht funktioniert haben sollte, besteht
kein Anspruch auf Nachbesserung! 2. Weitere Mängel an
meinem Wagen kann es schon allein deshalb nicht gegeben haben,
weil Mercedes keine Protokolle darüber hat! 3. Der Kunde
hat zwar am 08.04.04 keinen Neuwagen bestellt, aber er hat
es gesagt. 4. Der Kunde will aus der Kulanzlösung noch
zusätzlich Kapital schlagen. Zu Punkt 1: Ohne wenn und
aber habe ich ein Recht auf eine mangelfreie Ware! Zu Punkt
2: Weitere Mängel wurden nicht mehr behoben, da die Wandlung
bereits lief. Zu Punkt 3: Das ist zu 100% gelogen!! Zu Punkt
4: Ich kann kein zusätzliches Kapital aus der Sache schlagen,
da es nur um echte Kosten des Anwaltes geht. Wir fordern das
Gericht nun auf, endlich die benannten Zeugen zu vernehmen
und vereidigen.
02.03.2005 Erster Verhandlungstag am AG München:
Mercedes bleibt bei der Darstellung, dass aus Ihrer Sicht
kein Anspruch meinerseits besteht. Der Richter empfiehlt sich
zu einigen, ansonsten müsste das Beweisverfahren wieder
eröffnet und alle Beteiligten persönlich vorgeladen
werden. Der Richter lässt keinen Zweifel daran, dass
Mercedes den Prozeß verlieren wird, sollten sich meine
vorgelegten Beweise bestätigen und auch dass das Fahrzeug
"verschwunden" ist wertet er nicht zu Gunsten von
Mercedes. Nach kurzer Diskussion wird der folgende Vergleich
"ausgerechnet": Ich zahle 331 €, Mercedes den
kompletten Rest (Anwälte, Gericht und Zinsen).
03.03.2005 Ich stimme dem Vergleich zu, da es für
mich wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wegen 331 € mindestens
einen Tag bei Gericht zu verbringen. Ein Urteil wäre
mir natürlich lieber gewesen, aber neben der wirtschaftlichen
Sinnhaftigkeit des Prozesses hätte dieser auch leicht
2 Jahre dauern können.
Hinweis
Da es mittlerweile ohne meine Beteiligung in diversen Foren
diskutiert wird hier noch der Hinweis, dass ich diesen Wagen
nicht ausschließlich wegen dem Soundsystem gewandelt
habe. Der Wagen hatte auch alle anderen Fehler in der Elektronik,
die mit Baujahr 2003 meiner Erfahrung nach den Höhepunkt
der Problemanzahl erreicht hatte. Allerdings habe ich hier
nur dokumentiert, was ich von Mercedes schriftlich habe und
was auch vor Gericht Thema war.
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