Wichtige Urteile
Die Nachfolgenden Urteile des Oberlandesgericht Karlsruhe
hat Herr Prause direkt vom Gericht bezogen und ist dementsprechend
berechtigt, diese hier zu veröffentlichen.
Nutzungsentschädigung
Das OLG Karlsruhe hat es für richtig befunden, dass
höherwertige Diesel-Fahrzeuge (hier Audi A6 2.5 TDI)
grundsätzlich eine Laufleistung von 250.000 KM erreichen
können und dementsprechend der Wert für einen Kilometer
1/250.000 = 0,4% des Listenpreises je 1000 KM entspricht.
OlG
Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003
Rückgabe nach nur 2 Reparaturversuchen
Das OLG Karlsruhe bestätigt mit diesem Urteil, dass
ein Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung) gemäß
§ 440 BGB definitiv nach 2 Reparaturversuchen möglich
ist. Es spielt weder eine Rolle, ob der Mangel erheblich ist
oder ob die Werkstatt in der Lage war, den Fehler überhaupt
zu finden. Entscheident sind die 2 nachweisbaren Versuche.
OLG
Karlsruhe 12 U 112/04 vom 30.06.2004
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