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Rückgabe eines Mercedes leicht gemacht.

Wichtige Urteile

Die Nachfolgenden Urteile des Oberlandesgericht Karlsruhe hat Herr Prause direkt vom Gericht bezogen und ist dementsprechend berechtigt, diese hier zu veröffentlichen.


Nutzungsentschädigung

Das OLG Karlsruhe hat es für richtig befunden, dass höherwertige Diesel-Fahrzeuge (hier Audi A6 2.5 TDI) grundsätzlich eine Laufleistung von 250.000 KM erreichen können und dementsprechend der Wert für einen Kilometer 1/250.000 = 0,4% des Listenpreises je 1000 KM entspricht.

OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003

Rückgabe nach nur 2 Reparaturversuchen

Das OLG Karlsruhe bestätigt mit diesem Urteil, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag (= Wandlung) gemäß § 440 BGB definitiv nach 2 Reparaturversuchen möglich ist. Es spielt weder eine Rolle, ob der Mangel erheblich ist oder ob die Werkstatt in der Lage war, den Fehler überhaupt zu finden. Entscheident sind die 2 nachweisbaren Versuche.

OLG Karlsruhe 12 U 112/04 vom 30.06.2004

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